FAQs

hogarenteplus – die wichtigsten Fragen von Arbeitnehmern kurz und prägnant beantwortet.

Sie interessieren sich für eine Zusatzversorgung über Ihren Betrieb? Dann haben Sie sicherlich reichlich Fragen. Wir haben die wesentlichsten Fragen mit kurzen und prägnanten Antworten für Sie zusammengefasst.

Was ist die hogarenteplus?

Die hogarenteplus ist eine betriebliche Altersversorgung speziell entwickelt für das Hotel- und Gaststättengewerbe und wurde mit dem neuen Tarifvertrag vereinbart.
Die hogarenteplus setzt sich zusammen aus einem festen, jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 240 Euro für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte anteilig) und einer möglichen freiwilligen Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 16 % auf den persönlichen Entgeltumwandlungsbetrag ein.

Die Besonderheit: Die hogarenteplus bietet sowohl für Arbeitgeberbeiträge als auch für Arbeitnehmerbeiträge eine umfassende Beitragsgarantie. Das heißt, zum (bei Vertragsabschluss vereinbarten) Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Dieses Garantieversprechen gilt ab dem ersten Beitrag und auch nach Beitragsfreistellung.

Ab wann gilt die neue hogarenteplus?

DEHOGA und NGG haben sich in den Tarifvertragsverhandlungen auf eine bundeseinheitliche Regelung für die betriebliche Altersversorgung im Hotel- und Gaststättengewerbe geeinigt.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Warum soll ich überhaupt für meine spätere Rente vorsorgen?

Wie Sie bestimmt wissen, reicht die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung einfach nicht mehr aus. Für viele Menschen entsteht leider eine Versorgungslücke, die geschlossen werden sollte. Nutzen Sie die Chance, die Ihnen Ihr Arbeitgeber im Rahmen der hogarenteplus bietet. Je eher desto besser.

Wie beteiligt sich mein Arbeitgeber an meiner hogarenteplus?

Wenn Sie Vollzeit arbeiten, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Beitrag von 240 Euro jährlich. Das ist eine Verbesserung, denn nach dem alten Tarifvertrag waren es noch 150 Euro. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Arbeitgeberbeitrag anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit. Auch Auszubildende können den Arbeitgeberbeitrag in Anspruch nehmen, allerdings nur wenn sie zusätzlich freiwillig einen Teil ihres Bruttogehaltes umwandeln.

Einen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag bekommen Sie nur, wenn Sie dem Unternehmen bereits eine bestimmte Zeit ununterbrochen angehören – die so genannte Wartezeit:

  • das sind grundsätzlich 24 Monate
  • wenn Sie zusätzlich freiwillig einen Teil Ihres Gehaltes umwandeln, entsteht der Anspruch mit der Entgeltumwandlung, frühestens nach 6 Monaten

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Der Begriff „Entgeltumwandlung“ hört sich komplizierter an als er in Wirklichkeit ist. Die Entgeltumwandlung kann zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag vereinbart werden. Sie muss also nicht vereinbart werden, wenn Sie es nicht wünschen. Bei einer Entgeltumwandlung verwenden Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens, um eine zusätzliche Rente anzusparen. Dazu schließt Ihr Arbeitgeber für Sie die hogarenteplus ab.

Die hogarenteplus ist eine Rentenversicherung, bei der die spätere Rente direkt an Sie oder Ihre Angehörigen ausgezahlt wird – eine so genannte „Direktversicherung“. Alle Vertragsangelegenheiten werden über Ihren Arbeitgeber abgewickelt – Sie erhalten regelmäßig einen aktuellen Stand Ihrer Versicherung.

Welche Entgeltbestandteile kann ich denn umwandeln?

Mit der hogarenteplus kann Ihr tarifliches Bruttoeinkommen umgewandelt werden. Sie können auch vermögenswirksame Leistungen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld für den Aufbau Ihrer Betriebsrente nutzen.

Ab wann kann ich Teile meines Gehaltes umwandeln?

Wenn Sie 6 Monate ununterbrochen im Betrieb tätig sind, haben Sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Den Wunsch auf Entgeltumwandlung müssen Sie spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn (in Textform) bei Ihrem Arbeitgeber beantragen (z. B. als formlose E-Mail).

Nach Prüfung und Genehmigung wird der Versicherungsantrag gestellt. Bitte informieren Sie sich zwecks Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber.

Kann ich auch rückwirkend einen Betrag von meinem Bruttogehalt in den Vertrag einzahlen?

Nein, es können nur „künftige“ Gehaltsansprüche umgewandelt werden.

Wie viel kann ich über meinen Arbeitgeber maximal in meine betriebliche Altersversorgung einzahlen?

Aktuell können Sie jährlich bis 3.312 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in den Vertrag einzahlen (Stand 2020). Im Monat sind das 276 Euro. Zusätzlich zu den 3.312 Euro können Sie weitere 3.312 Euro steuerfrei in den Vertrag einzahlen. Diese sind dann aber nicht sozialabgabenfrei.

Wie sich die Entgeltumwandlung bei Ihnen persönlich auswirkt, zeigen Ihnen die Spezialisten der SIGNAL IDUNA gerne anhand von konkreten Beispielrechnungen auf.

Wie wird der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung durch den Gesetzgeber gefördert?

Wie in Frage 9 erklärt, sind die Beiträge für die hogarenteplus steuer- und sozialabgabenfrei – zumindest bis zu den genannten Höchstgrenzen!

Zum Vergleich: Wenn Sie einen privaten Vertrag abschließen, müssen Sie die Beiträge aus Ihrem Nettogehalt zahlen, also nach Abzug von Steuern- und Sozialabgaben. Bei einer betrieblichen Altersversorgung fließt das Geld quasi „eins zu eins“ in Ihren Vertrag. Erst im Rentenalter sind auf die Rente bzw. Kapitalleistung Steuern und ggf. auch Sozialabgaben zu zahlen. In Frage 17 und 18 gehen wir näher darauf ein.

Wie lange zahle ich eigentlich Beiträge?

In der Regel vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine monatliche Beitragszahlung bis zu Ihrem Renteneintritt. Beitragsänderungen sind während der Laufzeit möglich (siehe Frage 12). Neben der regelmäßigen Beitragszahlung können Sie auf Wunsch auch eine einmalige Zuzahlung leisten. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem SIGNAL IDUNA Spezialisten.

Kann ich Beiträge während der Laufzeit erhöhen oder reduzieren?

Sie können während der Laufzeit den Beitrag erhöhen, reduzieren oder auch vorübergehend ruhen lassen. Die Beitragsänderung muss spätestens in dem Vormonat des gewünschten Änderungstermins bei Ihrem Arbeitgeber und der SIGNAL IDUNA eingegangen sein.

Vergessen Sie bitte nicht, sich im Vorfeld bei Ihrem SIGNAL IDUNA Berater zu informieren, wie sich die Beitragsänderung auf Ihr Gehalt und Ihren Vertrag auswirkt. Von Ihrem Berater erhalten Sie entsprechende Änderungsformulare, die eine Beantragung vereinfachen.

Was passiert mit der Beitragszahlung während der Elternzeit, bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit?

Das entscheiden Sie selbst: Sie können die Beitragszahlung ruhen lassen oder in (un)veränderter Form mit privaten Beiträgen weiterführen. Das von Ihnen angesparte Kapital bleibt natürlich erhalten und verzinst sich weiter. Nach Ihrer Rückkehr ins Berufsleben kann die Beitragszahlung über Ihren Arbeitgeber wieder aufgenommen werden.

Wann bekomme ich meine hogarenteplus ausgezahlt?

Die Altersrente aus Ihrer hogarenteplus wird ab dem 67. Lebensjahr gezahlt. Die Rentenzahlung erfolgt dann lebenslang. Sollten Sie jedoch vorher Ihre Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können Sie auch Ihre bis zu diesem Zeitpunkt erreichte hogarenteplus vor dem eigentlichen Rentenbeginn (z. B. das 67. Lebensjahr) abrufen.

Wie viel bekomme ich aus meiner hogarenteplus ausgezahlt?

Die Leistungen aus Ihrer hogarenteplus sind abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Einmal im Jahr erhalten Sie eine Vertragsübersicht, aus der Sie unter anderem das bisher erreichte Vertragsguthaben und die voraussichtliche Leistungsentwicklung Ihrer Zusatzrente entnehmen können. Zusammen mit Ihrer persönlichen Renteninformation haben Sie somit einen guten Überblick zu Ihrer Gesamtversorgung.

Wer erhält die Versorgungsleistungen im Falle meines Todes?

Im Fall Ihres Todes erhalten Ihre Angehörigen die Leistungen aus Ihrem Vertrag. Das sind Ehepartner, Lebensgefährten oder die Kinder (wenn sie kindergeldberechtigt sind). Hinterbliebene, die nicht zu diesen Personen gehören, erhalten das erreichte Vertragsguthaben, höchstens jedoch ein Sterbegeld in Höhe von 8.000 Euro.

Muss ich die Leistungen versteuern?

Ja, die Rentenleistungen bzw. Kapitalleistung aus Ihrer hogarenteplus sind im vollen Umfang steuerpflichtig. Ob und in welcher Höhe Sie überhaupt Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrer späteren Gesamteinkommenssituation ab.

Dabei sollten Sie folgendes berücksichtigen: Das Einkommen eines Rentners fällt häufig niedriger aus als im Arbeitsleben. Das führt oft zu keiner oder nur zu einer geringen Steuerbelastung – also kein Grund zur Sorge.

Fallen auf die Leistungen auch Sozialabgaben an?

Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf die Rente bzw. Kapitalleistung grundsätzlich Beiträge zur gesetzlichen Krankenund
Pflegeversicherung zahlen. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse. Privat Krankenversicherte müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wird meine Betriebsrente im Alter auf die Grundsicherung angerechnet?

Wenn das vorhandene Geld im Rentenalter oder bei Erwerbsminderung einfach nicht ausreicht, kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werden, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Die Grundsicherung ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat.

Seit 2018 gibt es im Rahmen der Grundsicherung auch einen Freibetrag für die Anrechnung von u.a. betrieblichen Renten. So bleiben zum Beispiel im Jahr 2020 von der Betriebsrente bis zu 216 Euro im Monat anrechnungsfrei. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen die Spezialisten von SIGNAL IDUNA gerne zur Seite.

Was geschieht mit meinem Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ihre hogarenteplus und das bis dahin angesammelte Vertragsguthaben bleibt Ihnen natürlich erhalten – der Vertrag dient Ihrem Wohl. Wechseln Sie den Arbeitgeber innerhalb oder außerhalb der Branche, können Sie den Vertrag auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zustimmt. Durch einen so genannten „Versicherungsnehmerwechsel“ wird der Vertrag dann auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Sollte eine Übertragung nicht möglich sein, können Sie Ihre hogarenteplus auch privat fortführen. Hierfür stellen wir Ihnen vorgefertigte Formulare bereit.

Was passiert, wenn ich bereits eine bestehende hogarente bei HDI/Ergo/Sonstige habe?

Keine Sorge, die bereits erreichten Leistungen aus dem Vertrag gehen Ihnen natürlich nicht verloren. Laut Tarifvertrag gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Der bereits bestehende Vertrag wird erhöht (dann wird geprüft, ob und unter welcher Voraussetzung die Erhöhung möglich ist).
  2. Der Arbeitgeberbeitrag wird aufgeteilt auf den bestehenden Vertrag und eine neue hogarenteplus in Höhe der Differenz.
  3. Alternativ kann der bestehende Vertrag beitragsfrei gestellt und ein neuer Vertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen werden.